Handlauf und Geländer

Geländer, Handläufe und eine Menge Regeln

 

Geländer hin und Handlauf her – am Ende bleibt sich alles gleich: man hält sich fest und fällt nicht runter, der Rest passt schon irgendwie. So oder ähnlich lautet jedenfalls die weitverbreitete Annahme – und die ist grundfalsch! Denn natürlich gibt es zwischen Handlauf und Geländer Unterschiede, und diese liegen keineswegs nur im Detail. Außerdem ist bei diesem Thema längst nicht alles freiwillig: Es gibt Vorschriften und verbindliche Regelungen, die Sie bei einer Installation beachten müssen.

 

Handlauf und Geländer sind nicht dasselbe!

 

Der Fachmann weiß es: Schraubenzieher und Schraubendreher sind nicht dasselbe Werkzeug, auch wenn der Volksmund beide Namen gerne synonym verwendet. Ein ähnliches Schicksal teilen sich auch das Geländer und der Handlauf – unabhängig von der Materialfrage. Die Unterscheidung an sich ist übrigens gar nicht so schwer; weit mehr ins Gewicht fallen die baulichen Vorschriften, die sich daraus ergeben und über die Sie genau Bescheid wissen sollten.

 

Auf dem Handlauf läuft die Hand

 

Ausnahmsweise trifft der Name den Nagel mal auf den Kopf und bezeichnet die Sache genau: Der Handlauf ist tatsächlich der Griff des Geländers für die Hand. Streng genommen kommt ein Handlauf auch ganz ohne Geländer aus, auch wenn beide häufig im Verbund anzutreffen sind. Aber wenn Sie in einem öffentlichen Gebäude, zum Beispiel in einer Behörde oder einem Krankenhaus eine breite Treppe oder auch nur eine lange Wand entlanggehen, dann sehen Sie dort häufig eine Art Metall-Schlauch, auf den Sie sich dabei stützen können. Dieser Metall-Schlauch (der natürlich auch eine eckige Form haben kann) ist der Handlauf.

 

Handläufe gibt es freistehend und zur Wandmontage

 

Die Handläufe selbst gibt es dann auch noch einmal in zwei unterschiedlichen Varianten: einmal freistehend, das bedeutet, der Handlauf ist nicht an einer Wand montiert, sondern besitzt eigene Stützen. Der wesentliche Unterschied zu einem Geländer liegt darin, dass es hier keine seitliche Abdeckung gibt, Handlauf und Stütze also mehr oder weniger nackt aufgestellt sind. Weit häufiger anzutreffen ist der Handlauf für die Wandmontage. Das ist der oben beschriebene Metall-Schlauch zum Aufstützen, der an Wänden entlangführt.

 

Das Geländer ist das große Ganze

 

Wenn wir nicht nur vom Haltegriff für die Hand sprechen, sondern vom großen Ganzen, also GriffAbdeckungund Stütze, dann benutzen wir den Terminus Geländer. Ein Geländer stützt nicht nur, sondern schützt auch – zum Beispiel auf Ihrem Balkon. Wenn Sie dort nur einen Handlauf installieren, können Sie sich zwar beim Bewundern der Aussicht abstützten – gleichzeitig ist es aber gut möglich, dass Ihnen allerhand nach unten fällt, schlimmstenfalls Ihre neugierigen Kinder. Deshalb genügt in diesem Fall nicht nur ein Handlauf, sondern muss gleich ein ganzes Geländer her. Dasselbe gilt auch für steile freistehende Treppen oder Galerien.

 

Was ist vorgeschrieben, was ist erlaubt?

 

Im öffentlichen Raum gibt es praktisch keine Treppe ohne Geländer, was nicht zuletzt daran liegt, dass es entsprechende Vorschriften gibt, die das verlangen. Für Ihre private Wohnung sieht das ein wenig anders aus. In jedem Fall haben die Vorschriften einen entscheidenden Haken: Es gibt sie auf Bundesebene nur als DIN-Empfehlungen. Was für Sie persönlich letztlich wirklich gilt, ist die in Ihrem Bundesland wirksame Landesbauordnung.

 

Daheim sind Sie relativ frei – solange Sie nicht vermieten

 

In Ihrem privaten Eigenheim sind die Vorschriften meist sehr großzügig gefasst – streng genommen benötigen Sie in vielen Bundesländern nicht einmal ein Balkongeländer. Nun rät aber schon der gesunde Menschenverstand, bei einem Balkon nicht auf ein schützendes Geländer zu verzichten. Bei Treppen innerhalb eines Einfamilienhauses oder einer mehrgeschossigen Wohnung wird inzwischen gerne das Geländer weggelassen – zugunsten einer luftigeren Optik. Natürlich sieht das unter Umständen schöner aus und passt sich besser in die wohnliche Umgebung ein. Trotzdem sollten Sie nicht vergessen, dass der Verzicht auf Sicherheit und Komfort ein gewisses Risiko darstellt. Das gilt nicht nur für kinderreiche Familien, sondern auch für Alleinstehende im Alter. Das Nachdenken über ein Geländer oder einen Handlauf lohnt sich auch dann, wenn der Gesetzgeber es Ihnen nicht zwingend vorschreibt. Wenn Sie Ihr Heim vermieten, kommen Sie um die Installation eines solchen ohnehin nicht herum – und auch ein Handlauf an der Treppe muss sein.

 

Langfristig planen und Vorschriften beachten

 

Ganz ohne Grenzen dürfen Sie auch in Ihrem ausschließlich privat genutzten Eigenheim nicht bauen und planen. Berücksichtigen sollten Sie immer die Haftbarkeit – haben Sie Handwerker oder Besucher im Haus, die auf Ihrer Treppe zu Fall kommen und kein helfendes Geländer oder einen Handlauf vorfinden, können Sie persönlich haftbar gemacht werden. Vor einem Um- oder Neubau sollten Sie deshalb immer die in Ihrem Bundesland geltenden Vorschriften einholen. Denken Sie daran: Treppen stellen immer ein gewisses Risiko dar. Es ist immer möglich, dass Sie ausrutschen oder einen Fehltritt tun. Deshalb sollten Sie nicht nur an die Optik, sondern auch an die Sicherheit denken. Wenn Sie als junger Mensch partout auf ein modernes Lifestyle-Design Wert legen, sollten Sie zumindest im Hinterkopf behalten, dass Sie die entsprechenden Treppen später ohne großen Aufwand nachrüsten können.

 

Fachgerechte Montage und hochwertiges Material sind Pflicht

 

Damit Sie lange Freude an Ihrem Geländer haben und nicht vorzeitig nachrüsten oder einen unverhältnismäßig großen Pflegeaufwand betreiben müssen, sollten Sie sowohl auf eine rundum sichere, fachgerechte Montageachten als auch auf ein geeignetes Material. Wenn das Geländer oder der Handlauf unter Last plötzlich nachgeben, dann haben sie ihren Sinn verfehlt! Im Zweifel ist deshalb die Hilfe eines Fachmannes keine fehlgeleitete Investition, sondern gut angelegtes Geld. Als Material ist Edelstahl die beste Empfehlung – hier verbinden sich eine gefällige Optik mit einer ausdauernden Haltbarkeit und einem kaum vorhandenen Pflegeaufwand.

 

Fazit

 

Auf dem Handlauf läuft die Hand und das Geländer ist das große Ganze – mit diesen beiden hilfreichen Eselsbrücken haben Sie eigentlich die Sache schon erfasst. Der Handlauf stützt, das Geländer schützt, und auf beides sollten Sie als verantwortungsbewusster Bauherr nicht verzichten, selbst wenn Ihnen der Gesetzgeber bisweilen viel Spielraum lässt. Wenn Sie sich überdies für einen Handlauf oder ein Geländer aus Edelstahlentscheiden, sparen Sie sich eine Menge Aufwand bei der Pflege und haben lange Freude an einem hochwertigen Produkt.

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